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   OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11   

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https://dejure.org/2011,28712
OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11 (https://dejure.org/2011,28712)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.11.2011 - Ausl 194/11 (https://dejure.org/2011,28712)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. November 2011 - Ausl 194/11 (https://dejure.org/2011,28712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Ausländers auf Ersuchen eines EU-Mitgliedsstaates zum Zwecke der Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83 Nr. 3; IRG § 83b Abs. 2
    Auslieferung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11
    Dabei gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass sich gerichtlich zu beanstandende Ermessensfehler aus einer Ermessensüberschreitung, einem Ermessensnichtgebrauch oder einem Ermessensfehlgebrauch - sei es wegen Nichtberücksichtigung ermessensrelevanter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte, sei es wegen Berücksichtigung ermessensrelevanter, sachfremder Gesichtspunkte - ergeben können (OLG Dresden StV 2008, 534 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.09.2009 - 6 AuslA 70/06

    Aufhebung der Bewilligung der Auslieferung nach Erlass eines Abwesenheitsurteils

    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2011 - Ausl 194/11
    Es kommt deshalb bei der Beurteilung des Auslieferungszwecks nicht darauf an, ob der Verfolgte von dem ihm nach der belgischen Strafprozessordnung eingeräumten Rechtsbehelf der "Opposition" - mutmaßlich - Gebrauch macht (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 28. September 2009, Az.: 6 Ausl A 70/06 - juris).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 26/19

    Anordnung der Fortdauer von Auslieferungshaft

    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11, zit. nach Juris, dort Rdnr. 8; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11, zit. nach Juris, dort Rdnr. 8; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
  • KG, 07.03.2018 - 151 AuslA 124/17

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Ungarn: Rücküberstellungsvorbehalt bei

    Zutreffend geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Verfolgte, der sich seit fast 18 Jahren im Bundesgebiet aufhält, über eine Niederlassungserlaubnis verfügt und in Berlin in ehelicher Gemeinschaft mit seiner (zweiten) Ehefrau und vier Kindern lebt, in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 83b Abs. 2 IRG hat, sodass ihr Bewilligungsermessen nach § 83b Abs. 2 Nr. 2 IRG (der auch dann Anwendung findet, wenn die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens nach § 83 Abs. 4 IRG besteht [vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2014 - Ausl 194/11 -, juris]) eröffnet ist.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 AR 25/19

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Dabei muss die von der Bewilligungsbehörde gegebene Begründung der Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2011, Ausl 194/11; OLG Karlsruhe a. a. O.), was vorliegend der Fall ist.
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